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 11/2015
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Hygiene
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  Thermischer Zirkulationsabgleich für sichere Hygiene und mehr Komfort
Trinkwasser-Installationen sind in den letzten Jahren stets komplexer geworden und haben dadurch mehr Raum für Hygieneprobleme geschaffen. Immer dann, wenn die notwendigen technischen oder hygienischen Anforderungen nicht beachtet werden, besteht ein erhöhtes Kontaminationsrisiko. Die Warmwasserverteilung ist dabei ein entscheidender Faktor. Besonders die Mikrobiologie, aber auch die Chemie, liefern heute tiefgreifende Erkenntnisse, die bereits bei der Planung von Trinkwasser-Installationen – egal ob im Neubau oder beim Umbau – beachtet werden müssen.

Das Wasser reichert sich auf seinem Weg durch die Luft und die Erde bis zur Entnahmestelle mit Chemikalien an und nimmt zwangsläufig auch Bakterien auf. So gelangen Pseudomonaden, E-Coli, Enterokokken und andere Mikroorganismen in das Trinkwasser. In den 1930er Jahren wurde das Trinkwasser noch unmittelbar vor Gebrauch auf einer Kochstelle stark erhitzt. So hatten Mikroorganismen gar nicht erst die Möglichkeit, sich unbegrenzt zu vermehren. Gefährlich wird es allerdings erst, wenn ihre Anzahl in der Trinkwasser-Installation zu groß wird. Optimale Lebensbedingungen zur Vermehrung finden die Erreger bei Wassertemperaturen von ca. 30°C bis 45°C vor. Sie verursachen verschiedene Krankheiten wie Gelbsucht, Durchfall, Cholera oder die meist als schwere Lungenentzündung verlaufende Legionellose (Legionärskrankheit, Legionella-Pneumonie). Maßnahmen gegen die massenhafte Vermehrung werden unter anderem im DVGW Arbeitsblatt W551 beschrieben.

Zirkulationsleitung für hygienisch sichere Trinkwassererwärmung
Aufgrund der gestiegenen Komfortanforderungen zählt heute eine zentrale Trinkwasser-Erwärmung zu den am häufigsten eingesetzten Lösungen bei Trinkwasser-Installationen. Befinden sich mehr als drei Liter Rohrinhalt in einem der Fließwege des Warmwassers zwischen Speicher und Entnahmestelle, muss eine Zirkulation oder ein elektrisches Temperaturhalteband vorgesehen werden, damit sofort warmes Wasser zur Verfügung steht und um durch hohe Temperaturen größer als 55°C gegen Krankheitserreger zu schützen. Das Warmwasser im zentralen Trinkwasserspeicher muss über eine Austrittstemperatur von mindestens 60°C verfügen und über die Zirkulationsleitung mit einer Wiedereintrittstemperatur von maximal 5K Temperaturverlust dem Speicher wieder zugeführt werden. Dies kann nur mit einem hydraulisch abgeglichenen Zirkulationssystem realisiert werden. In Anlagen ohne hydraulischen Zirkulationsabgleich (Abb.1) kommt es zu langen Wartezeiten auf warmes Wasser und somit zu einer unnötigen Verschwendung. Durch das Auskühlen von Leitungsteilen kann die Trinkwasserqualität hygienisch bedenklich werden.


 
(Abb. 1): Unterschiedliche Druckverluste führen zu unterschiedlicher Durchströmung und damit zu ungleichmäßiger Verteilung.

Die Trinkwasser-Installation kann auf unterschiedliche Art und Weise hydraulisch abgeglichen werden. Welche Anforderungen und Vor- bzw. Nachteile sich daraus ergeben, wird im folgenden Teil erläutert.

 
          
 
     
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Dynamischer Abgleich regelt Anlage selbstständig

Eine dynamisch strangweise abgeglichene Anlage überzeugt durch ein einfaches Herstellen des thermischen Abgleiches. Lediglich an den Reglern (z.B. VA2400 thermischer Regelaufsatz für Alwa-Kombi-4) werden die gewünschten Temperaturen (z.B. 57°C) eingestellt. Für alle anderen Betriebszustände regelt sich das System selbst ein. Allerdings kann das dynamisch strangweise abgeglichene System nur die Stränge untereinander abgleichen: So kommt es innerhalb der Etagen zu teilweise erheblichen Temperaturdifferenzen.
 


Durch die Installation von Regelventilen mit thermostatischer Temperaturregelung werden variable Druckverluste in den Steigsträngen modulierend abgeglichen und so eine gleichmäßige Durchströmung und Verteilung ermöglicht.

Um eine optimale thermische Zirkulation zu erzielen, kann die Anlage etagenweise mit Stockwerksregulierventilen abgeglichen werden. Variable Druckverluste werden auf diese Weise in allen Anlagenteilen modulierend abgeglichen und sorgen für eine gleichmäßige Durchströmung der einzelnen Leitungsteile des Warmwassersystems. Am Beispiel des Stockwerksregulierventils Alwa-Comfort lassen sich die Funktion und Einsatzmöglichkeiten beschreiben.


Alwa-Comfort für optimalen thermischen Zirkulationsabgleich

Das Stockwerksregulierventil Alwa-Comfort wird überall dort eingesetzt, wo aus hygienischen Gründen Stockwerks- oder Einzelzuleitungen in das Zirkulationssystem eingebunden werden.

Dazu zählen beispielsweise große Anlagen in Krankenhäusern, Altenheimen, Pflegeheimen etc. Diese Gebäude verfügen meist über ein sehr weit verzweigtes Wassernetz, das sich über mehrere Etagen erstreckt, was die Gefahr einer Kontamination erhöht. Hier wird die Notwendigkeit einer gründlichen Planung der Trinkwasser-Installation besonders deutlich.

Dank das Inline-Designs verfügt Alwa-Comfort über eine geringe Baugröße und kann so platzsparend montiert werden. Ein innenliegendes und vollständig von Wasser umströmtes Thermoelement reguliert permanent die Wassertemperatur: Fällt die Temperatur ab, öffnet das Ventil, damit heißes Wasser nachfließen kann – steigt die Wassertemperatur, dehnt sich das Thermoelement wieder aus. Es gewährleistet höchste Regelgenauigkeit und ermöglicht so eine präzise Planung und Installation nach den Vorgaben des DVGW Arbeitsblattes W554.

Aufgrund der fest voreingestellten Temperatur von wahlweise 57°C oder 63°C ist zudem kein Einjustieren und kein Handrad notwendig. Die Stockwerksleitungen werden so automatisch hydraulisch untereinander abgeglichen und unerwünschte Temperaturdifferenzen abgestellt, was zu einem sehr geringen Energieaufwand führt.


Ein Animationsvideo zur Funktion des Alwa-Comfort finden Sie auf unserem YouTube-Kanal.

 
          
 
     
Aktuelles
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  Verkehrssicherungspflicht – Betreiber in der Verantwortung
Ist ein Mietobjekt mit einer Trinkwassererwärmungsanlage ausgerüstet, die in der Dimensionierung den Erfordernissen entspricht? Passiert die erforderliche Temperaturhaltung nach allgemein anerkannten Regeln der Technik? Der Vermieter sollte darauf eine Antwort haben – denn eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht kann drastische Konsequenzen nach sich ziehen.

Das BGH-Urteil vom 6. Mai 2015 (Az: VIII ZR 161/14) betont: Nicht nur Vermieter von Miet- oder Gewerberäumen, sondern alle Betreiber einer gebäudeinternen Trinkwasser-Installation sind für den ordnungs- und sachgemäßen Betrieb verantwortlich.

Das Gerichtsurteil wirkt sich auch auf die Beweislast aus: Behauptet ein Geschädigter in einem Verfahren, dass er sich eine Legionellose in einer Räumlichkeit zugezogen hat, wird der Nachweis erleichtert. Künftig genügt es, dass der Geschädigte hinreichend aussagekräftige Indizien vorträgt, die den Schluss auf eine Ansteckung aus dem Bereich nahelegen, der in der Verantwortung des Betreibers liegt. Dies kann auch die nicht ausreichende Temperaturführung der Zirkulationsanlage darstellen. Auf dieser neu geschaffenen Grundlage könnten potenziell Geschädigte sich diese Beweiserleichterung nutzbar machen.

 
          
 
     
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