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Die Instandhaltung von Heizungsanlagen wird meist in regelmäßigen Abständen beauftragt und gehört deshalb zum
täglichen Geschäft von SHK-Betrieben. Etwas anders sieht es bei Trinkwasserinstallationen aus: Obwohl es
durch Verordnungen, Normen und Richtlinien auch hier für die Betreiber eine Pflicht zur regelmäßigen
Instandhaltung gibt, wird diese in der Praxis oft vernachlässigt. Das verwundert, sind doch in
Trinkwasserinstallationen höchste Anforderungen an die Hygiene zu erfüllen – und zwar über die gesamte
Betriebsdauer. Ohne eine regelmäßige Überprüfung der bestimmungsgemäßen Funktion der Anlage und all ihrer
Bauteile kann das nur schwerlich gewährleistet werden.
Technik braucht Wartung
Regelmäßige Inspektionen sind für neue Autos – aufgrund der Kopplung an Garantiebedingungen –
selbstverständlich. Doch nach Ablauf der Garantie wird das Thema auch hier etwas laxer gehandhabt, meist ohne
dabei zu berücksichtigen, dass jede Technik Instandhaltung benötigt – und zwar bei weitem nicht nur im Auto. Das
ist Grundvoraussetzung, soll die Technik doch zuverlässig und vor allem sicher funktionieren.
Auch bei den komplexen Trinkwasserinstallationen mit vielen Komponenten spielt die Instandhaltung eine
entscheidende Rolle. Denn schließlich geht es dabei um das wichtigste „Lebensmittel“. Dass dieses hygienisch
rein und genusstauglich sein muss, ist bekanntlich gesetzlich festgehalten: Laut § 4 der TrinkwV muss das bis an
die Verbrauchsstellen zu transportierende Trinkwasser so beschaffen sein, dass durch seinen Genuss oder Gebrauch
eine Schädigung der menschlichen Gesundheit, insbesondere durch Krankheitserreger, nicht zu besorgen ist.
In diesem Zusammenhang sind regelmäßige Instandhaltungen, die einen zuverlässigen Betrieb der Anlage
sicherstellen, sogar Pflicht: Die Eigentümer, Anlagenbesitzer und Betreiber von sanitärtechnischen Anlagen sind
nach VDI 3810 (Blatt 2) verpflichtet, die Anlage nach den anerkannten Regeln der Technik (wie der
Trinkwasserverordnung - TrinkwV) bzw. nach dem Stand der Technik (z.B. Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG)
bestimmungsgemäß zu betreiben und in ordnungsgemäßem Zustand zu erhalten. Weiter heißt es: "Sanitärtechnische
Anlagen sind für die Menschen von großer Bedeutung, weil davon das gesundheitliche Wohlbefinden abhängt. Es ist
daher dringend erforderlich, dass diese Anlagen von den hierfür Verantwortlichen in technisch und hygienisch
einwandfreiem Zustand erhalten werden." An dieser Stelle muss erwähnt werden, dass die VDI 3810-2 in den letzten
Jahren überarbeitet wurde und derzeit ein Entwurf vorliegt. Zusätzlich zur DIN EN 806-5 werden zum Beispiel das
Anlagenbuch, Hochwasserschutz, Instandhaltungsplanung und Intervalle definiert. Man kann demnach gespannt auf
den Weißdruck sein, der die Thematik Instandhaltung auf ein neues Level treibt. Wer bis dahin nicht warten kann,
ist angehalten mitzuarbeiten: Mit einem Einspruch zum aktuellen Entwurf ist dies möglich.
DIN EN 806-5 – die Fibel für die Instandhaltung
Im alltäglichen Betrieb kann die Trinkwasserqualität schon gefährdet sein, wenn auch nur ein Anlagenbauteil
seine Aufgabe nicht mehr korrekt erfüllt. Mögliche Ursachen dafür sind beispielsweise Verschleiß oder
Abnutzungserscheinungen – Aspekte, die sich ganz einfach durch eine regelmäßige Überprüfung frühzeitig erkennen
und beheben lassen. Und zwar, bevor sie zu Problemen bei der Trinkwasserversorgung bzw. der Trinkwasserqualität
führen. Die DIN EN 1717 bringt das klar zum Ausdruck: Jede unzureichende oder nicht ordnungsgemäße
Instandhaltung kann eine Beeinträchtigung der Wasserbeschaffenheit hervorrufen. Eine ähnliche Bedeutung schreibt
das DVGW-Arbeitsblatt W 557 (Pkt. 5.5) der regelmäßigen Instandhaltung zu: Eine regelmäßige, fachgerechte
Instandhaltung ist die Voraussetzung für einen hygienisch unbedenklichen, bestimmungsgemäßen Betrieb einer
Trinkwasserinstallation. Ein bestimmungsgemäßer Betrieb liegt dann vor, wenn u. a. die
Instandhaltungsintervalle, insbesondere Wartungsintervalle, eingehalten werden.
Maßgabe bei jeder Instandhaltung müssen die grundsätzlichen technischen Regeln für Trinkwasserinstallationen
(TRWI) sein, die in vielen Regelwerken festgelegt sind (Abb. 1, Auszug).
Als „Fibel für die Instandhaltung“ definiert die DIN EN 806-5 (Betrieb und Instandhaltung) die speziellen
Wartungs- und Inspektionsaspekte der wichtigsten Bauteile. Nach diesen Vorgaben ist laut DIN 1988-100
fristgerecht instandzuhalten, um Schäden zu vermeiden bzw. rechtzeitig zu erkennen. Die DIN 31051 zu den
Grundlagen der Instandhaltung strukturiert die Grundmaßnahmen in Wartung, Inspektion, Instandsetzung und
Verbesserung.
Leider werden Instandhaltungsmaßnahmen oft erst dann durchgeführt, wenn Wasser an Stellen austritt, an denen bis
dato kein Wasser ausgetreten ist. Oder umgekehrt: wenn Wasser an einer Stelle nicht mehr austritt, an der es
eigentlich immer ausgetreten ist.
Welche Komponenten einer Trinkwasserinstallation
müssen regelmäßig instandgehalten werden? Was ist dabei zu beachten?
Die Tabelle A1 der DIN EN 806-5: 2014-04 und auch der Entwurf der VDI 3810-2 enthalten Angaben zur Häufigkeit
für die Instandhaltung von verschiedenen Bauteilen. Grundvoraussetzung dabei ist immer die Zugänglichkeit der
Anlagenteile, damit diese ohne Schwierigkeiten betrieben, kontrolliert, instandgesetzt und gegebenenfalls
gewartet werden können. Dies beinhaltet natürlich, zu wissen, welche Bauteile in der jeweiligen
Trinkwasserinstallation vorhanden sind. Im Bestand kommt man deshalb meist nicht an einer Bestandserfassung
vorbei. Zusätzlich hat die routinemäßige Instandhaltung entsprechend der Vorgaben der Hersteller zu erfolgen.
Insgesamt sind 61 Beispiele in beiden Dokumenten aufgeführt, ein kleiner Teil davon ist in Abbildung 3
aufgelistet.
Instandhaltung von Rückflussverhinderern, Druckminderern und Sicherheitsventilen
Je nach Komponente sind unterschiedliche Instandhaltungsarbeiten durchzuführen. So muss bei vielen Bauteilen
geprüft werden, dass ablaufseitig hinsichtlich der Verwendung des Wassers keine Veränderung erfolgt ist. Kenner
wissen warum: Es ist zu klären, ob die vorhandene Sicherungseinrichtung noch geeignet ist. Häufig sind
Funktionskontrollen vorgeschrieben. Während Instandhaltungsmaßnahmen beim kontrollierbaren Rückflussverhinderer
(EA) muss beispielsweise sichergestellt werden, dass die Leitung ablaufseitig unter Druck steht und kein
Durchfluss erfolgt. Die dem Rückflussverhinderer vorgeschaltete Absperrarmatur ist zu schließen und der
zulaufseitige Anschluss für die Druckprüfung zu öffnen. Nach der Entleerung muss der Durchfluss stoppen. Wenn er
anhält, wird die Absperrarmatur und der Rückflussverhinderer geprüft.
Bei Druckminderern gilt es, u.a. den eingestellten Ausgangsdruck des Ventils am Druckmessgerät bei
Nulldurchfluss und Spitzendurchfluss zu überprüfen.
Sicherheitsventile sind beispielsweise auf Dichtheit zu prüfen. Dazu muss kontrolliert werden, dass bei
Betätigung kein Wasser außerhalb des Zwischenbehälters verspritzt.
Systemtrenner – Inspektion und Funktionsprüfung
Viel umfangreicher, allerdings auch notwendig sind die Arbeiten an einem Systemtrenner mit kontrollierbarer
druckreduzierter Zone (BA). Zu den Inspektionspunkten gehört zum Beispiel, dass die Teile der Sicherungsarmatur
leicht zu betätigen sind und die Position der Auslassöffnung 90 Grad zur Senkrechten beträgt. Die Oberfläche der
Armatur ist auf Korrosion und Schäden zu überprüfen. Des Weiteren gilt es zu kontrollieren, dass die
Einbaustelle nicht überflutet werden kann und dass Schutz gegen Frost oder überhöhte Temperaturen besteht.
Besonders wichtig ist hier eine Funktionsprüfung im Rahmen der Instandsetzungsarbeiten. Ein Systemtrenner mit
kontrollierbarem Differenzdruck beinhaltet die Eingangskammer, die auch als druckreduzierte Zone bezeichnete
Mittelkammer sowie die Ausgangskammer. Jede dieser Kammern hat für die Instandhaltung einen Anschluss für ein
Druckmessgerät. Für das Ermitteln von relevanten Messwerten, wie den Druckverhältnissen in den einzelnen
Kammern, hat Resideo spezielle Honeywell Home Prüfgeräte im Programm. Vor der Funktionsprüfung ist unbedingt der
Schmutzfänger zu reinigen.
Der Ablauf der Prüfung
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Vorbereitung
Geeignete Übergänge montieren, füllen und entlüften.
Das Messgerät zeigt den anliegenden Druck an.
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Prüfung des Öffnungsbeginns und des Schließens des Entlastungsventils.
Absperrventil schließen, Eingangsdruck langsam absenken bis "tröpfchenweise" Wasser am freien Ablauf
austritt. Das Absenken nach dem tröpfchenweisen Austritt sofort beenden und den Differenzdruck
dokumentieren. Der Austritt muss spätestens bei 140 mbar Differenzdruck stattfinden und das
Entlastungsventil muss dicht schließen.
-
Prüfung der Entlüftung der Mitteldruckzone auf Atmosphärendruck bei eingangsseitigem
Druckabfall.
Das Absenken wieder starten diesmal bis sprichwörtlich viel Wasser austritt. Den Differenzdruck beobachten
und den Zeitpunkt dokumentieren, an dem die Mittelklammer komplett öffnet (Druck = 0). Dies muss ebenfalls
bei 140 mbar spätestens passieren.
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Dichtheit des ausgangsseitigen Rückflussverhinderes.
Absperrung ausgangsseitig öffnen und beobachten, ob wieder Wasser austritt. Auf der Ausgangsseite ist der
anliegende Druck zu überprüfen. Tritt Wasser aus, ist der ausgangsseitige Rückflussverhinderer defekt.
Wichtig: Solche sicherheitsrelevanten Aufgaben dürfen nur durch fachkundige Personen erfolgen. Es besteht
Dokumentationspflicht.
Dokumentationspflicht
Damit alle diese Maßnahmen korrekt durchgeführt werden können, müssen sämtliche für die Installation relevante
Angaben jederzeit verfügbar sein, wie etwa das Übergabeprotokoll, Berechnungen und Pläne. Das gilt auch für
Herstellerunterlagen, die für Instandhaltungen immer aufbewahrt und angewendet werden sollten. Wichtig für den
durchführenden Installateur und Betreiber: Zu jeder Maßnahme gehört ein Protokoll. Nur wer dieses ordentlich
führt und verwahrt, kann sicher nachweisen, seiner Pflicht nachgekommen zu sein. Das kann entscheidend sein,
wenn trotz aller Umsicht Trinkwasserverunreinigungen oder andere Probleme auftreten. Wenn sich im Rahmen der
Maßnahmen ein konkreter Handlungsbedarf ergibt, das heißt, wenn Instandsetzungen oder Verbesserungen
erforderlich sind, um den ordnungsgemäßen Betrieb auch in Zukunft sicherzustellen, kann auf die Dokumentation
und deren Erkenntnisse zurückgegriffen werden. Die Instandhaltungsplanung ist im Anschluss zu validieren, also
anzupassen.
Resümee
Jede unzureichende oder nicht ordnungsgemäße Instandhaltung der Trinkwasserinstallation kann eine
Beeinträchtigung der Wasserbeschaffenheit und damit eine Gefährdung der Verbraucher hervorrufen. Grundsätzlich
besteht die Pflicht zur Instandhaltung von Trinkwasserinstallationen nicht erst dann, wenn mit
Verschleißerscheinungen zu rechnen ist. Deshalb ist jede Trinkwasserinstallation fristgerecht instandzuhalten –
genau wie die dort eingebauten und angeschlossenen Apparate und Armaturen. Nur so können Schäden frühzeitig
erkannt und rechtzeitig geeignete Maßnahmen eingeleitet werden. Nicht zu verachten ist natürlich auch der
gesicherte Werterhalt der Gebäudetechnik.
Info-Kasten:
Trinkwasserqualität – hohe Anforderungen an den Gesundheitsschutz
Infektionsschutzgesetz
Zweck des Gesetzes ist es, übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen
frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern.
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Trinkwasserverordnung - § 1
Zweck der Verordnung ist es, die menschliche Gesundheit vor den nachteiligen Einflüssen zu schützen,
die sich aus der Verunreinigung von für den menschlichen Gebrauch bestimmtem Wasser ergeben. Dazu
muss die Genusstauglichkeit und Reinheit nach Maßgabe der folgenden Vorschriften gewährleistet
werden.
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Wer steht in der Pflicht?
Betreiber, Unternehmer, Anschlussnehmer, sonstige Inhaber usw. von Wasserversorgungsanlagen
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Im § 823 Schadensersatzpflicht heißt es: Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die
Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich
verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.
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Was sagt der Gesetzgeber?
Betreiber, Unternehmen, Anschlussnehmer usw. müssen ihren Pflichten nachkommen. Ordnungswidrig im
Sinne des § 73 Absatz 1a Nummer 24 des Infektionsschutzgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder
fahrlässig entgegen § 17 TrinkwV Absatz 1 eine Anlage nicht richtig plant, nicht richtig baut oder
nicht richtig betreibt.
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Autor:
Martin Pagel ist Seminarleiter Trinkwassertechnik bei Resideo, dem Hersteller von Honeywell Home Produkten,
sowie ö. b. und v. Sachverständiger der Handwerkskammer Mannheim, Rhein-Neckar-Odenwald, Teilgebiet
Trinkwasserhygiene.
Kontakt:
Resideo
Hardhofweg 40
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mail: info.de@resideo.com
Ansel & Möllers GmbH
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König-Karl-Straße 10
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Tel: 0711 / 92545-0, Fax: -25
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