Eine wesentliche Voraussetzung für einen einwandfreien wirtschaftlichen Betrieb einer Heizungs- oder Kühlanlage ist der hydraulische Abgleich...
Eine wesentliche Voraussetzung für einen einwandfreien wirtschaftlichen Betrieb einer Heizungs- oder Kühlanlage ist der hydraulische Abgleich.
In einer nicht abgeglichenen Anlage kann es zu einer Unter- oder Überversorgung einzelner Heizkörper und Heizungsstränge kommen. Neben der richtigen Wahl der Heizkörperventile ist daher eine Einregulierung der einzelnen Heizstränge notwendig und nach DIN 18380, VOB Teil C gefordert. Diese Anforderungen können mit Kombi-F-II und Kombi-F Strangabsperr- und Strangregulierventilen erfüllt werden. Kombi-F-II und Kombi-F haben die Funktionen Absperren, Voreinstellen und Messen.
Ventilgehäuse aus Grauguss GG25; Ventileinsatz aus nichtrostendem Stahl; Druckmessstutzen aus Messing; Handrad aus PA6; Verkleidung aus Kunststoff PA6
Digitale Anzeige des voreinstellten Werts. Wert wird durch Drehen des Handrads verändert